Listen-It · NIS2 für den Mittelstand
NIS2 umsetzen. Zum Festpreis, mit einem Ansprechpartner.
Seit 06.12.2025 gilt das NIS2-Umsetzungsgesetz, ohne Übergangsfrist. Betroffen sind Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme in den Sektoren des Gesetzes, darunter Hersteller von Medizinprodukten, der Maschinenbau und die Elektroindustrie. Wir prüfen, wo Sie stehen, testen Ihre Systeme von außen und liefern einen Maßnahmenplan, mit dem Ihre Geschäftsleitung entscheiden kann.
Kostenlos und unverbindlich. Antwort in der Regel am selben Werktag.
Pflichten
Was das Gesetz von Ihnen verlangt.
- Registrierung beim BSI (§ 33 BSIG). Die Frist lief drei Monate nach Inkrafttreten ab. Wer noch nicht registriert ist, holt es nach; eine fehlende Registrierung kann bis zu 500.000 € Bußgeld kosten (§ 65 BSIG).
- Risikomanagement in zehn Bereichen (§ 30 BSIG). Risikoanalyse, Umgang mit Sicherheitsvorfällen, Sicherung und Notfallplanung, Sicherheit der Lieferkette, Schulungen, Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Multifaktor-Anmeldung und mehr, nachvollziehbar dokumentiert.
- Meldepflichten (§ 32 BSIG). Frühe Erstmeldung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung nach einem Monat.
- Geschäftsleitung in der Pflicht (§ 38 BSIG). Sie setzt die Maßnahmen um, überwacht sie, nimmt regelmäßig an Schulungen teil und haftet nach dem Gesellschaftsrecht.
- Auch Zulieferer sind gefragt. Betroffene Unternehmen müssen ihre Lieferkette absichern. Wer zuliefert, bekommt Sicherheitsfragebögen seiner Kunden, auch unter 50 Beschäftigten.
Das Paket
Vier Bausteine, ein Festpreis.
Den Festpreis nennen wir Ihnen nach dem kostenlosen Erstgespräch, gestaffelt nach der Größe Ihres Unternehmens. Keine Tagessätze, keine Abrechnung nach Aufwand.
Baustein 1
Betroffenheit und Einstufung
Wir gehen mit Ihnen die Betroffenheitsprüfung des BSI durch und tragen die Angaben zusammen, die sie verlangt (Branche, Beschäftigte, Umsatz, Bilanzsumme). Das Ergebnis ist eine Orientierung; in Grenzfällen klärt Ihre Kanzlei die Einstufung. Ist eine Registrierung nötig, helfen wir technisch bei der Anmeldung.
Baustein 2
Bestandsaufnahme nach § 30 BSIG
Wir gehen die zehn Bereiche des Risikomanagements mit Ihnen durch, von der Risikoanalyse über Sicherung und Notfall bis zur Lieferkette und Multifaktor-Anmeldung, und bewerten den Reifegrad.
Baustein 3
Sicherheitstest von außen
Wir prüfen Ihre Systeme aus dem Internet wie ein Angreifer, nur mit Ihrer schriftlichen Freigabe und dem Nachweis, dass die Adressen Ihnen gehören. Jeder Befund mit Beleg und Bewertung nach CVSS.
Baustein 4
Maßnahmenplan für die Geschäftsleitung
Was zuerst kommt, was es kostet und wer es übernimmt, auf wenigen Seiten. Damit hat die Geschäftsleitung die Grundlage, die Maßnahmen umzusetzen und zu überwachen, wie es § 38 BSIG verlangt.
Danach auf Wunsch zum Monatspreis: Nachtest, Pflege des Maßnahmenplans, Antworten auf die Fragebögen Ihrer Kunden und Unterstützung, wenn ein Vorfall gemeldet werden muss.
Ablauf
Vom Erstgespräch zum Maßnahmenplan.
- Erstgespräch. Wir sehen gemeinsam nach, ob Sie voraussichtlich betroffen sind, klären den Umfang und nennen Ihnen den Festpreis. Kostenlos.
- Vor Ort. Gespräche mit Geschäftsleitung und IT, Sichtung der Unterlagen, Freigabe für den Test.
- Test und Auswertung. Sicherheitstest von außen, Bewertung der zehn Bereiche.
- Ergebnis. Bericht, Maßnahmenplan und Abschlussgespräch mit der Geschäftsleitung.
Warum wir
Woran Sie uns messen können.
- Vor Ort in der Region. Sitz in Aldingen, Landkreis Tuttlingen; für Tuttlingen, Rottweil und Villingen-Schwenningen kurze Wege.
- Prüfen nach anerkannten Methoden. Vorgehen nach OWASP WSTG und PTES, Befunde bewertet nach CVSS, jeder mit Beleg.
- Ein Ansprechpartner. Sie sprechen mit dem, der prüft und den Plan schreibt.
- Selbst gelebt. Für unsere eigenen Produkte betreiben wir einen öffentlichen Meldeweg nach RFC 9116 und dem Cyber Resilience Act.
Häufige Fragen
Was Geschäftsführer uns fragen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an.
Sind wir überhaupt betroffen?
Maßgeblich sind Branche und Größe: ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme in einem Sektor der Anlagen 1 und 2 des BSI-Gesetzes. Im Erstgespräch gehen wir das gemeinsam mit dem Werkzeug des BSI durch; das Ergebnis ist eine Orientierung.
Was kostet das Paket?
Es gibt einen Festpreis, den Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch schriftlich bekommen, gestaffelt nach Größe. Die Betreuung danach ist ein fester Monatspreis.
Ist das Rechtsberatung?
Nein. Wir setzen technisch und organisatorisch um und prüfen Ihre Systeme. Rechtsfragen klären Sie mit Ihrer Kanzlei; mit ihr arbeiten wir gern zusammen.
Wir sind Zulieferer mit weniger als 50 Beschäftigten.
Dann fallen Sie meist nicht selbst unter das Gesetz, Ihre Kunden fragen aber nach. Wir helfen Ihnen, die Fragebögen sauber zu beantworten, und schließen die wichtigsten Lücken.
Und der Cyber Resilience Act?
Wer Produkte mit Software herstellt, muss seit 11.09.2026 aktiv ausgenutzte Schwachstellen melden; ab 11.12.2027 gilt der CRA vollständig. Medizinprodukte nach MDR sind ausgenommen. Auch dabei unterstützen wir, etwa mit dem Meldeweg.
NIS2 ist Pflicht. Der Weg dahin kann einfach sein.
Schreiben Sie uns kurz Unternehmen, Größe und Branche. Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir nach, ob Sie voraussichtlich betroffen sind, und nennen Ihnen den Festpreis. Antwort in der Regel am selben Werktag.
- m.eberhardt@listen-it.de
- Telefon
- +49 176 30539753
- Ansprechpartner
- Michael Eberhardt